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Was das Parken von E-Scootern angeht, gelten generell dieselben Vorschriften wie auch für Fahrräder.
Konkret bedeutet dies, dass es keine Parkverbote gibt. Wie Fahrräder dürfen E-Scooter sowohl auf Gehwegen als auch auf Plätzen abgestellt werden. Allerdings sollten Besitzer der elektrischen Roller darauf achten, den Weg nicht für Fußgänger oder Rollstuhlfahrer zu versperren. Das Fahrzeug sollte generell am rechten Rand des Gehwegs abgestellt werden, in Einbahnstraßen ist der rechte sowie der linke Rand zulässig.
Auch am Straßenrand dürfen die Kleinstfahrzeuge geparkt werden, allerdings dürfen Sie hier in der Nacht nicht unbeleuchtet stehen.
Schäden an geparkten E-Scootern nicht versicherbar
Natürlich kann es auch zu Schäden an geparkten E-Scootern kommen. Bei Autos sind solche Schäden durch eine Vollkaskoversicherung versicherbar. Für Elektrokleinstfahrzeuge bieten die Versicherer aktuell keine Vollkasko-Option an. Schäden an geparkten E-Scootern lassen sich daher nicht versichern. Aus diesem Grund empfiehlt es sich umso mehr, den eigenen E-Scooter an einem ruhigen Ort abseits des Verkehrsgeschehens abzustellen.
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!