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Nein, ein E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist in der Regel nicht versicherbar.
Die ABE wird von den Herstellern der elektrischen Roller beantragt. Der Hersteller erhält eine ABE, wenn Bauweise und Technik eines bestimmten E-Scooter-Modells sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wird dieses Modell dann in Serie produziert, erhält jedes Fahrzeug eine ABE. Die Anforderungen sind zum einen in der Straßenverkehrsordnung, zum anderen in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgehalten und betreffen unter anderem
Zugelassene E-Scooter erhalten ein Typenschild, welches sich am Rahmen oder auf der Unterseite des Fahrzeugs befindet. Nur für zugelassene Modelle kann eine E-Scooter-Versicherung abgeschlossen werden.
Sollte Ihr E-Scooter alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, jedoch nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, können Sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beim TÜV beantragen. Hierfür wenden Sie sich am besten an die zuständige Zulassungsbehörde.
Nachrüsten lohnt sich meist nicht
Erfüllt Ihr E-Scooter nicht die nötigen Voraussetzungen, können Sie das Fahrzeug umrüsten lassen. Dies ist allerdings meist teurer als ein neuer E-Scooter, der von vorneherein über eine ABE verfügt. Es lohnt sich daher im Normalfall nicht, seinen E-Scooter nachrüsten zu lassen.
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!