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Welche Ausstattung ist für E-Scooter rechtlich vorgeschrieben?

Ein E-Scooter muss bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um einen gültigen Versicherungsschutz zu bekommen und im Straßenverehr gefahren werden zu dürfen. Die folgenden Punkte muss ein E-Scooter gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen:

  • Bremsen: Ein E-Scooter muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen. Die Bremskraft muss ausreichen, um das Fahrzeug komplett zum Stehen zu bringen, auch bei Höchstgeschwindigkeit.
  • Beleuchtung: Als Lichtmittel sind Scheinwerfer, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgesehen. Diese Lichtmittel können abnehmbar sein, Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen aber auch fest verbaut sein. Zur seitlichen Beleuchtung dürfen entweder gelbfarbige Rückstrahler oder reflektierende Streifen an den Rädern genutzt werden.
  • Blinker: Die Anbringung von richtungsanzeigenden Lichtern ist bei E-Scootern optional.
  • Klingel: Elektrische Tretroller müssen mindestens über eine helltönige Glocke verfügen.
  • Stange: Die typische Halte- und Lenkstange muss bei elektrischen Tretrollern mindestens 70 Zentimeter lang sein.
  • Gewicht: Insgesamt darf ein Höchstgewicht von 55 Kilogramm nicht überschritten werden.
  • Leistung: Die Leistung darf 500 Watt beziehungsweise 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen nicht überschreiten.

Erfüllt ein E-Scooter-Modell all diese Kriterien und liegt zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis vor, kann das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

E-Scooter-Versicherung

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  • Einfacher Wiederabschluss im Folgejahr
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E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!