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Zahlt die Versicherung, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?

Ihr E-Scooter ist gegen Diebstahl und Raub versichert, wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Teilkasko-Option wird von den meisten Versicherern angeboten und kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung für Elektrokleinstfahrzeuge nicht verpflichtend. Da sie aber schneller als etwa Autos Gegenstand von Diebstählen werden, ist eine Teilkaskoversicherung zu empfehlen.

Deckungsbeschränkungen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung greift nicht, wenn der Diebstahl eines E-Scooters grob fahrlässig ermöglicht wurde. Das bedeutet, Halter und Fahrer der elektrischen Tretroller sollten stets darauf achten, ihr Fahrzeug sicher abzuschließen, wenn sie es nicht benutzen!

Im Falle eines Diebstahls sollten Halter von E-Scootern neben ihrer Versicherung auch unverzüglich die Polizei informieren!

Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, erstattet Ihnen die E-Scooter-Versicherung ein Ersatzfahrzeug in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des geklauten Fahrzeugs. Dies ist der Wert, den ein gleichwertiges Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls gehabt hätte.

E-Scooter-Versicherung

  • Passende E-Scooter-Versicherung ab 10,00
  • Automatisches Vertragsende am 28.02.2025
  • Einfacher Wiederabschluss im Folgejahr
    Bitte Umfang wählen

E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:

Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024

E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!