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Wärmepumpe Ab 2024: Stromregulierung bei Überbelastung für Wärmepumpen und Ladestationen

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Die steigende Anzahl von Elektroautos und Wärmepumpen in Deutschland stellt eine Herausforderung für lokale Stromnetze dar. In Zeiten erhöhter Nachfrage, insbesondere an kalten Winterabenden, könnten die lokalen Verteilnetze überlastet sein. Zu Beginn des Jahres 2024 hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen eingeführt, die es Netzbetreibern erlauben, den Strombezug von steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen zeitweilig zu beschränken, um Engpässe zu vermeiden. Doch wie genau funktionieren diese Maßnahmen und welche Konsequenzen haben sie für Verbraucher?

Waermepumpe
Waermepumpe im Januar 2024

Haushalte, die auf elektrische Heizungen und das Laden von Elektroautos setzen, könnten unter Umständen mehr Strom verbrauchen, als die lokalen Verteilnetze liefern können. Um diesem Problem zu begegnen, hat die Bundesnetzagentur neue Vorschriften erlassen, die es Netzbetreibern erlauben, in Zeiten drohender Überlastung den Strombezug von steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen zu begrenzen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine übermäßige Belastung der Niederspannungsleitungen zu vermeiden, die die letzten Kilometer bis zu den Haushalten abdecken. Die Bundesnetzagentur betont dabei, dass während solcher Drosselungen stets eine Mindestleistung zur Verfügung stehen muss, um beispielsweise den Betrieb von Wärmepumpen zu ermöglichen und Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für eine Strecke von 50 Kilometern aufzuladen. Der reguläre Haushaltsstrom bleibt von diesen Maßnahmen unberührt.

Die Herausforderung für die Behörde liegt darin, einen Kompromiss zu finden: Einerseits sollen Engpässe vermieden werden, andererseits sollen die Einschränkungen für Verbraucher kaum spürbar sein. Hierbei ist vorgesehen, dass Betreiber steuerbarer Geräte wie Haushalte eine Ermäßigung erhalten, sei es als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder durch eine Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die betreffenden Geräte.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe der Netzbetreiber nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich sein werden, wodurch der Komfortverlust für Verbraucher minimal bleibt. Vollständige Abschaltungen sind nicht mehr gestattet, und Netzbetreiber müssen solche Eingriffe öffentlich bekannt geben, um Transparenz zu gewährleisten.

Die neuen Regeln sind zu Beginn des Jahres in Kraft getreten und beinhalten langjährige Übergangsregelungen für bestehende Anlagen, die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber haben. Bestandsanlagen ohne solche Vereinbarungen sind dauerhaft ausgenommen, haben aber die Möglichkeit, freiwillig teilzunehmen. Nachtstromspeicherheizungen sind von diesen neuen Regelungen dauerhaft ausgenommen.

Trotz umfangreicher Investitionen in den Ausbau der Ortsnetze warnt die Bundesnetzagentur weiterhin vor Engpässen. Insbesondere die rasche Zunahme von Elektroautos und Wärmepumpen stellt eine Herausforderung dar, da ein Großteil der Niederspannungsnetze nicht ausreichend für einen schnellen Hochlauf dieser Geräte ausgerüstet ist.