Für einige gesetzlich Krankenversicherte wird es im nächsten Jahr teurer. Mehrere Krankenkassen werden 2017 den Zusatzbeitrag erhöhen.
2017 wird es keine Krankenkasse mehr geben, die auf einen Zusatzbeitrag verzichtet.Eine
gesetzliche Krankenkasse, die auf einen Zusatzbeitrag verzichtet, wird es ab nächstem Jahr nicht mehr geben. Die Metzinger BKK, die bislang ohne einen solchen Zuschlag auskam, wird 2017 einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent und damit insgesamt 14,9 Prozent verlangen.
Die AOK Plus in Thüringen und Sachsen wird von Versicherten im nächsten Jahr 0,3 Prozentpunkte mehr kassieren. Der Beitragssatz wird 2017 insgesamt 15,2 Prozent betragen. Die Krankenkasse begründete den Schritt mit erwarteten Mehrbelastungen von 350 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren.
Auch die BKK Faber-Castell & Partner (+ 0,15 Prozentpunkte, 15,25 Prozent), die BKK VDN und VKK Provita (jeweils + 0,4 Prozentpunkte, 15,9 Prozent), die Bergische Krankenkasse (+ 0,39 Prozentpunkte, 15,99 Prozent) und die IKK Brandenburg und Berlin (+ 0,29 Prozentpunkte, 15,49 Prozent) erhöhen ihre Beiträge.
Günstiger durch Fusionen
Für Versicherte der BKK Braun Gillette wird es 2017 etwas günstiger. Bislang war die Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,9 Prozent bundesweit die teuerste. Nach der Fusion mit der Pronova BKK wird nur noch ein Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent fällig (15,8 Prozent).
Versicherte der Vereinigten BKK zahlen nach der Fusion mit der BKK VBU nur noch einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent (15,5 Prozent) – vorher waren es 1,2 Prozent.
Stabiler Beitrag bei TK und Barmer GEK
Bei den großen Kassen Techniker Krankenkasse (TK) und Barmer GEK bleiben die Beiträge hingegen stabil. Der Beitragssatz wird unverändert 15,6 Prozent (TK) sowie 15,7 Prozent (Barmer GEK) betragen.
Die Barmer GEK wird gleichzeitig zum 1. Januar mit der Deutschen BKK fusionieren und dann unter dem Namen Barmer firmieren.
Zusatzbeitrag schwankt zwischen 0,3 und 1,7 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der jedes Jahr vom Schätzerkreis der GKV festgelegt wird, liegt im nächsten Jahr bei 1,1 Prozent. Die Höhe des
Zusatzbeitrags schwankt je nach Kasse aktuell zwischen 0,3 und 1,7 Prozent.
Sonderkündigungsrecht nach Erhöhung
Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann mit einer Frist von zwei Monaten Ihre
Kasse wechseln – selbst wenn Sie noch keine 18 Monate dort Mitglied sind.