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München, 24.4.2018 | 12:13 | mst
Versicherte der Techniker Krankenkasse können künftig Daten über Arztbesuche oder Impfungen in einer digitalen Gesundheitsakte speichern. Was gespeichert wird und wer die Daten einsieht, sollen die Versicherten selbst bestimmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete am 28. Juni in Berlin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 1,6 Prozent zum Jahreswechsel. Bei der Steigerung um 0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr handelt es sich um die größte Erhöhung seit der Einführung des Zusatzbeitrags für Krankenkassen.
Der Gesetzgeber beschließt einen weiteren Zuschuss von Milliarden Euro, um den Zusatzbeitrag zur GKV 2022 zu stabilisieren.