Der Bundestag hat wichtige Änderungen für gesetzlich Versicherte auf den Weg gebracht: Kassenpatienten sollen künftig schneller einen Termin beim Facharzt erhalten. Zudem wird die elektronische Gesundheitsakte Standard und der Zuschuss für Zahnersatz erhöht.
Kassenpatienten sollen künftig ohne längere Wartezeit einen Termin beim Facharzt kriegen.Der Bundestag hat am Donnerstag das
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Kassenpatienten künftig schneller einen Termin beim Facharzt erhalten sollen.
Dazu werden die
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. Sie sollen künftig rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar sein, um Versicherten einen Arzttermin zu vermitteln. Für das gesamte Bundesgebiet gilt dabei die einheitliche Rufnummer 116 117, Termine sollen sich aber auch über das Internet oder eine App vereinbaren lassen.
Mehr Sprechstunden für Kassenpatienten
Darüber hinaus wird für Vertragsärzte die vorgeschriebene Zahl an
Mindestsprechstunden erhöht. Sie müssen zukünftig mindestens 25 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte reservieren. Bestimmte Fachärzte wie Augen-, Frauen- oder HNO-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden wöchentlich als offene Sprechstunden anbieten. Zu diesen können Kassenpatienten ohne einen Termin hingehen.
Das erweiterte Angebot wird die
Krankenkassen einiges kosten. Denn die Ärzte erhalten im Gegenzug
höhere Vergütungen. So erhalten Hausärzte mindestens zehn Euro zusätzlich für jeden Facharzttermin, den sie vermitteln. Für Patienten, die von einer Terminservicestelle vermittelt werden, gibt es ebenso Zuschläge wie für Patienten, die eine Praxis neu aufnimmt.
Höherer Zuschuss für Zahnersatz und elektronische Patientenakte
Das Gesetz sieht noch weitere Verbesserungen bei der Versorgung vor. So haben gesetzlich Versicherte künftig
Anspruch auf Prophylaxe-Medikamente gegen eine HIV-Infektion (PrEP), wenn sie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko aufweisen. Zudem wird der
Zuschuss für Zahnersatz erhöht: Ab dem 1. Oktober 2020 wird der Festzuschuss für eine Regelversorgung von 50 auf 60 Prozent erhöht.
Die
elektronische Patientenakte soll außerdem zum Standard werden. Die Krankenkassen werden verpflichtet, bis spätestens 2021 ihren Versicherten eine solche
digitale Akte anzubieten. Versicherte sollen auch per Smartphone oder Tablet auf ihre gespeicherten Daten zugreifen können.
Im Krankheitsfall soll die
Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung („Gelber Schein“) ab 2021 nur noch digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt werden.
Das Gesetz soll im Mai in Kraft treten, der Bundesrat muss den Änderungen nicht zustimmen.