Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
Urteil des Bundessozialgerichts: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für ihre Versicherten keine privaten Auslandskrankenversicherungen abschließen.
Im Jahr 2015 wurden rund 4.000 Behandlungsfehler bestätigt. Das geht aus der aktuellen Statistik der Medizinischen Dienste der Krankenkassen hervor.
Im Jahr 2014 fuhren knapp 135.000 Mütter und Väter mit ihren Kindern zu einer Kur. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligten fast 90 Prozent der Anträge.
Der Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann im Einzelfall erlaubt sein. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse zeigt: Ärzte verlassen sich bei neuen Medikamenten häufig auf die Informationen der Hersteller.
Die Zahl der Behandlungsfehler war im vergangenen Jahr leicht rückläufig. Das zeigt die aktuelle Statistik der Bundesärztekammer.
Vorläufiges Ergebnis der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Krankenkassen haben 2015 einen Verlust von über einer Milliarde Euro eingefahren.