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Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts: Anbau von Cannabis im Ausnahmefall erlaubt

München, 6.4.2016 | 17:47 | mst

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken im Ausnahmefall erlaubt ist. Geklagt hatte ein Mann, der an Multipler Sklerose erkrankt ist.
 

Cannabis-PflanzenZu therapeutischen Zwecken kann der Anbau von Cannabis im Einzelfall erlaubt sein.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken im Ausnahmefall erlaubt ist. Damit muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einem 52-jährigen Kläger eine Ausnahmeerlaubnis erteilen.

Der Mann leidet seit 1985 an Multipler Sklerose und wollte im Jahr 2000 von dem Institut die Erlaubnis, Cannabis selbst anzubauen. Der Mann argumentierte, nur mithilfe von Hanf ließen sich seine Symptome lindern. Andere Mittel wirkten bei ihm nicht.

Das Institut hatte den Antrag bereits im Jahr 2007 abgelehnt, woraufhin der Mann klagte. Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtete die Behörde, den Fall neu zu prüfen, lehnte die weitergehende Klage jedoch ab. Berufungen von Kläger und Institut vor dem Oberverwaltungsgericht blieben ohne Erfolg.
 

Richter: Anbau für die medizinische Versorgung notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun, dass Cannabis in diesem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sei. Erschwingliche alternative Therapien stünden dem Mann nicht zur Verfügung, da Medizinalhanf aus der Apotheke für den Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente zu teuer sei.

Seine Krankenkasse habe eine Übernahme der Kosten jedoch abgelehnt. Daher sei die Versorgung des schwer kranken Mannes mit Cannabis im öffentlichen Interesse. Es gäbe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger das Cannabis missbräuchlich verwende. Ferner würden Anbau und Therapie unter ärztlicher Kontrolle stehen.
 

Kölner Verwaltungsgericht erlaubte Eigenanbau

Im Sommer 2014 hatte bereits das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass drei Schmerzpatienten Cannabis für den Eigenbedarf anbauen dürfen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung ebenfalls damit, dass es für die Kläger keine Behandlungsalternativen gäbe und medizinischer Hanf aus der Apotheke für sie zu teuer wäre.

Die Bundesregierung plant, dass sich Schwerkranke zukünftig selbst mit medizinischem Hanf versorgen können. Der Eigenanbau soll jedoch grundsätzlich verboten bleiben.
 

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