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Bundesbehörde soll Schwerkranke mit Cannabis versorgen

München, 14.1.2016 | 11:50 | mst

Cannabis auf Rezept: Eine Bundesbehörde soll zukünftig Schwerkranke mit medizinischem Hanf versorgen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
 

Hanfpflanze mit BlütenEine staatliche Behörde soll in Deutschland Schwerkranke mit medizinischem Hanf versorgen.
Nach dem Referentenentwurf soll eine staatliche Cannabis-Agentur den Anbau von medizinischem Hanf – sogenanntem Medizinalhanf – regeln. Dazu soll die Behörde geeignete Landwirtschaftsbetriebe finden, die den Hanf anbauen, und die medizinische Qualität sicherstellen. Der Eigenanbau von Hanf – auch für Schwerkranke zur Selbstversorgung – soll aber grundsätzlich verboten bleiben.
 

Kassen sollen die Kosten erstatten

Ärzte könnten dann zukünftig einem Patienten bis zu 100 Gramm Medizinalhanf im Monat verschreiben. Damit die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten übernehmen, muss ein Patient jedoch eine schwere chronische Erkrankung haben. Konkret muss der Versicherte bereits mindestens ein Jahr lang und dabei mindestens einmal im Quartal wegen seiner Erkrankung behandelt worden sein. Zudem muss eine Pflegebedürftigkeit der Stufe 2 oder 3 oder eine Behinderung von mindestens 60 Prozent vorliegen.
 
Wie viel die Neuregelung die Krankenkassen kosten wird, steht laut dem Gesetzentwurf derzeit noch nicht fest.
 

Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten

Laut Medienberichten soll das Gesetz noch 2016 in Kraft treten. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hatte die Gesetzesänderung bereits Anfang 2015 angekündigt. Aktuell erhalten bundesweit zwar rund 500 Schwerkranke bereits Medizinalhanf mit einer Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle. Der Hanf ist allerdings vergleichsweise teuer und wird von den Kassen nicht erstattet.

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