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Urteil des Bundessozialgerichts: Kein privater Auslandsschutz durch Krankenkassen

München, 31.5.2016 | 16:33 | mst

Gesetzliche Krankenkassen dürfen für ihre Mitglieder keine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag entschieden.
 

Paar im UrlaubEine private Auslandskrankenversicherung ist für den Urlaub sinnvoll.
Einige Betriebskrankenkassen hatten jeweils einen Gruppenversicherungsvertrag mit einem privaten Versicherer abgeschlossen. Dadurch erhielten ihre Mitglieder kostenlos eine private Auslandskrankenversicherung.
 
Das Bundesversicherungsamt hatte die Kooperation zunächst geduldet, die Kassen später jedoch dazu gezwungen, die Verträge wieder zu kündigen. Klagen der Krankenkassen dagegen hatten die Landessozialgerichte bereits abgewiesen.
 
Die Kasseler Richter haben nun eine Revision der Kassen gegen diese Urteile zurückgewiesen. Sie urteilten, dass ein Auslandsreisekrankenschutz nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen gehöre. Daher dürften auch keine Beiträge dafür ausgegeben werden. Wünschen Versicherte einen weltweiten Schutz, müssten sie sich bei Bedarf selbst absichern.
 

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