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Krankenkassenwechsel: Wer den Arbeitgeber wechselt, kann auch die Krankenkasse wechseln

München, 14.5.2019 | 11:31 | mst

Bei einem Arbeitgeberwechsel können Arbeitnehmer in der Regel auch ihre Krankenkasse wechseln. Dies gilt seit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom September 2018 – viele Versicherte kennen die Regelung jedoch nicht.

Angestellte gehen im Eingangsbereich eines Büros.Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Arbeitnehmer häufig auch ihre Krankenkasse wechseln.
Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, kann er auch seine Krankenkasse wechseln, ohne die sonst übliche Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 1 KR 10/18 R) hervor, das bereits im September 2018 gefällt wurde.
 
Demnach können pflichtversicherte Arbeitnehmer zum Datum des Arbeitgeberwechsels auf Wunsch auch die Krankenkasse wechseln. Eine Kündigung der Kasse ist nicht notwendig. Dem neuen Arbeitgeber muss lediglich innerhalb der ersten beiden Wochen die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorgelegt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, bleibt der Beschäftigte bei seiner bisherigen Krankenkasse.

Gilt für Pflichtversicherte und nach 18 Monaten Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Kassenwechsel bei einem Arbeitgeberwechsel ist, dass der Arbeitnehmer bereits mindestens 18 Monate bei seiner Krankenkasse Mitglied ist. Zudem muss er pflichtversichert sein und darf nicht mehr als 60.750 Euro brutto (Stand: 2019) pro Jahr im neuen Job verdienen.
 
Ausgenommen sind auch Versicherte, die einen speziellen Wahltarif mit einer längeren Bindungsfrist abgeschlossen haben.

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