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Beitrag Krankenkasse: Arbeitgeber zahlen bald wieder die Hälfte

München, 6.6.2018 | 11:08 | mst

Ab dem 1. Januar 2019 werden gesetzlich Versicherte entlastet: Dann übernehmen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Beitrags zur Krankenkasse.
 

Frau in Apotheke an der Theke mit HandyVersicherte müssen bald nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen - die andere Hälfte zahlen Arbeitgeber oder Rentenversicherung.
Arbeitgeber zahlen bald wieder die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Ab dem 1. Januar 2019 übernehmen die Arbeitgeber damit auch die Hälfte des Zusatzbeitrags, den jede Krankenkasse individuell festsetzt. Das Gleiche gilt für Rentner: Hier wird die Rentenversicherung künftig ebenfalls die Hälfte der Beiträge zahlen.
 
Derzeit beteiligen sich die Arbeitgeber nur zur Hälfte am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag der Krankenkasse müssen die Arbeitnehmer hingegen alleine aufbringen – derzeit sind dies im Schnitt 1,0 Prozent des Bruttogehalts.
 

Arbeitgeber lehnen die höheren Kosten ab

Die Arbeitgeber kritisieren die Gesetzesänderung scharf. Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) hatte bereits im Vorfeld gefordert, die auf den Arbeitskosten lastenden Sozialabgaben der Arbeitgeber nicht weiter steigen zu lassen. „Alles andere schadet der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitsplätze“, verkündete der Verband in einem Positionspapier.
 
Neben der Beitragssenkung für Versicherte sieht das GKV-Versichertenentlastungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weitere Änderungen vor.
 

Finanzreserven der Kassen werden gedeckelt

So dürfen die Finanzreserven einer Kasse künftig die Ausgaben eines Monats nicht überschreiten. Ansonsten darf sie ihren Zusatzbeitrag nicht weiter anheben. Ab dem 1. Januar 2020 sollen Überschüsse zudem über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden.
 
Außerdem wird der Mindestbeitrag für Selbstständige mit geringen Einkünften halbiert. Er wird ab dem 1. Januar nur noch 171 Euro betragen.

Der Bundestag muss das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition noch beschließen. Der Bundesrat entscheidet nicht darüber.

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