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Krankenkassenwechsel: Viele wissen nichts über den Kassenwechsel bei neuem Job

München, 3.9.2019 | 12:08 | mst

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag von CHECK24 zeigt: Viele wissen nicht, dass bei Antritt eines neuen Jobs meist auch die Krankenkasse gewechselt werden kann.
 

Arbeitnehmer trägt im Büro etwas in einen Jahresplaner ein.Bei einem Jobwechsel beginnt meist die Bindungsfrist der Krankenkasse neu.
Drei von fünf Deutschen wissen nicht, dass sie bei einem Wechsel des Arbeitgebers in der Regel auch ihre Krankenkasse wechseln können. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von YouGov im Auftrag von CHECK24.
 
Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom September 2018 können pflichtversicherte Arbeitnehmer ihre Krankenkasse ohne Kündigung wechseln, wenn sie einen neuen Job beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie seit mindestens 18 Monaten bei ihrer Kasse versichert sind und ihr Jahresgehalt nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze liegt aktuell bei 60.750 Euro brutto.
 

Beim Jobwechsel beginnt Bindungsfrist der Kasse neu

Ist man bereits seit 18 Monaten bei seiner aktuellen Kasse Mitglied, beginnt bei einem Jobwechsel die Bindungsfrist neu. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer sich für eine neue Kasse entscheidet oder bei seiner bisherigen bleibt.
 
 „Wer einen neuen Job nicht für den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung nutzt, bindet sich für weitere 18 Monate an seine bisherige Krankenkasse“, erklärte Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer des Bereichs gesetzliche Krankenversicherung bei CHECK24. „Das ist vielen gesetzlich Versicherten nicht bewusst.“
 
Während der Bindungsfrist ist ein Wechsel der Krankenkasse nur bei einem Sonderkündigungsrecht möglich – wenn etwa die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht.

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