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Impfungen: Masern-Impfpflicht für Kinder in Schulen und Kitas

München, 15.11.2019 | 12:57 | mst

Der Bundestag hat ein Masernschutzgesetz beschlossen. Ab März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, wenn sie eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen. Kritiker wollen gegen das Gesetz klagen.
 

Erzieher mit Kindern in einem KindergartenKinder und Erzieher in Kitas müssen ab März 2020 gegen Masern geimpft sein.
Kinder, die eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen, müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Das sieht das Masernschutzgesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat.
 
Die Impfpflicht betrifft auch Erzieher und Lehrer sowie das Personal in medizinischen Einrichtungen – etwa Arztpraxen oder Krankenhäuser. Tagesmütter sowie Mitarbeiter und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften müssen sich künftig ebenfalls gegen Masern impfen lassen.

Die Regelung soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Für Kinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, muss ein Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden.

Impfverweigerern droht eine Geldstrafe

Lassen Eltern ihre Kinder nicht impfen, begehen sie zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Bestraft werden kann auch die Leitung einer Kindertagesstätte, wenn sie nicht geimpften Kindern den Besuch erlaubt. Die Kinder können zudem vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss von der Schule ist jedoch nicht möglich.
 
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass in Zukunft Ärzte aller Fachrichtungen mit Ausnahme von Zahnärzten impfen dürfen. Des Weiteren soll der Gesundheitsdienst wieder vermehrt Reihenimpfungen in Schulen durchführen.
 
„Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Mit dem Gesetz will Spahn die Impfquoten bei Masern erhöhen und die Krankheit besser bekämpfen.

Kritiker wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Es gibt allerdings auch Kritik an der beschlossenen Impfpflicht. So hat sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ gegen das Gesetz ausgesprochen. Es greife in zentrale Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein und sei nicht verhältnismäßig, schreibt der Verein in einer Stellungnahme.
 
Um höhere Impfraten zu erreichen, sei das Gesetz nicht geeignet. Die bislang auf freiwilliger Basis erreichten Durchimpfungsraten seien in Deutschland bereits hoch. Der Verein kritisiert, dass die gesetzliche Impfpflicht vielmehr das Vertrauen in Impfungen allgemein zerstöre.
 
Der Verein will deshalb gegen das Masernschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

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