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Gesundheitskarte: Ab dem 1. Januar 2019 werden ältere Gesundheitskarten ungültig

München, 27.12.2018 | 08:30 | mst

Zum Jahreswechsel verlieren einige ältere Gesundheitskarten ihre Gültigkeit. CHECK24 erklärt, was Sie beachten müssen und woran Sie die alten Karten erkennen.
 

Patient lässt seine Gesundheitskarte beim Arzt einlesen.Wer im nächsten Jahr zum Arzt geht, sollte prüfen, ob er eine aktuelle Gesundheitskarte hat.
Wer als gesetzlich Versicherter zum Arzt oder ins Krankenhaus geht, benötigt die elektronische Gesundheitskarte seiner Kasse. Auf ihr sind wichtige Daten zum Versicherten und seinem Versicherungsschutz abgespeichert – etwa Name, Anschrift und Versichertennummer.
 
Einige ältere Gesundheitskarten der Krankenkassen sind ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr gültig. Die Karten der sogenannten Generation „G1 plus“ verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Dann kann die Arztpraxis die Karte in der Regel nicht mehr einlesen.

Um welche Generation es sich handelt, lässt sich an einem Aufdruck auf der elektronischen Gesundheitskarte ablesen. Unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ oben rechts steht das jeweilige Kürzel – beispielsweise „G2“.
 
Elektronische Gesundheitskarte (Foto: BARMER)
Elektronische Gesundheitskarte
(Foto: BARMER)
 

Nur noch Karten der zweiten Generation gültig

Ab dem Jahreswechsel sind nur noch Karten der zweiten Generation gültig.  Sie sind am Aufdruck „G2“ oder „G2.1“ zu erkennen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands sollten alle Versicherten mit älteren Karten bis zum Jahresende eine neue Karte erhalten haben.
 
Der Kassenverband weist darauf hin, dass Versicherte immer die zuletzt von ihrer Krankenkasse ausgestellte Karte verwenden sollten. Nur die aktuelle Karte ist nach einem Austausch gültig, die alte kann nicht mehr benutzt werden und sollte entsorgt werden – auch wenn das Ablaufdatum noch in der Zukunft liegt.

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