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Gesetzliche Krankenversicherung: Was ändert sich 2019?

München, 29.12.2018 | 09:00 | msc

Gesetzlich Krankenversicherte dürfen sich im neuen Jahr auf einige Ersparnisse freuen. Grund dafür ist das vom Bundestag beschlossene Versichertenentlastungsgesetz. Wie hoch die Entlastung ausfällt und wie Sie durch einen Wechsel der Krankenkasse zusätzlich sparen können, erfahren Sie hier.

Stethoskop auf EuroscheinenIm nächsten Jahr können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bis zu mehreren Hundert Euro bei den Beiträgen sparen.
Alles neu in 2019? Für gesetzliche Versicherte bringt das neue Jahr einige Veränderungen mit sich. So wird der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2019 je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Bisher hatten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse komplett selbst übernehmen müssen. Für Angestellte bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro.

Bei einem Jahresgehalt von 36.000 Euro brutto wurden etwa bislang 612 Euro fällig, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent verlangte. Ab 2019 übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags – der Angestellte spart 306 Euro pro Jahr.

Eine noch größere Ersparnis hätte er durch einen Krankenkassen-Wechsel zu einer Kasse mit lediglich 0,3 Prozent Zusatzbeitrag. Dadurch ergäbe sich eine Kostenersparnis von insgesamt 558 Euro pro Jahr.

Mindestbeitrag für Selbstständige wird mehr als halbiert

Für Selbstständige mit geringem Einkommen führt das Versichertenentlastungsgesetz dazu, dass sich ihr Krankenkassenbeitrag praktisch mehr als halbiert. Grund dafür ist die Herabsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze – also der Summe, auf die freiwillig Versicherte wie Selbstständige auf jeden Fall Beiträge zahlen müssen.

Ab 2019 wird diese Summe von bislang 2.283,75 Euro auf 1.038,33 Euro monatlich gesenkt. Geringverdienende Selbstständige können dadurch mehr als 2.000 Euro im Jahr bei den Beiträgen sparen.

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