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Coronavirus: Finanzielle Entschädigung für Arbeitnehmer in Quarantäne

München, 2.3.2020 | 14:55 | mst

Das Coronavirus (Sars-CoV-2) breitet sich weltweit aus. Auch in Deutschland haben sich nach offiziellen Zahlen aktuell bereits 150 Menschen infiziert. Arbeitnehmer, die in Quarantäne müssen, beziehen dabei in den ersten Wochen weiterhin ihr Gehalt.
 

3D-Modell des Coronavirus vom Ausbruch 2020.3D-Modell des Corona-Virus: Wer sich infiziert hat und in Quarantäne bleiben muss, erhält zunächst sein Gehalt weiter.
Arbeitnehmer, die sich mit dem Coronavirus infizieren, haben bei einer Quarantäne Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Darauf weist die Barmer in einer aktuellen Meldung hin.
 
„Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagte der Arbeitsrechtler Wilhelm Mansberg von der Barmer.

Ab der siebten Woche Zahlung in Höhe des Krankengeldes

Sollte eine Quarantäne länger dauern, stehe dem Arbeitnehmer ab der siebten Woche eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes zu. Dieser müsse die Leistung jedoch bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Er habe zudem die Pflicht, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und diesen über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.
 
Die Krankenkasse weist daraufhin, dass auch der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Belegschaft habe. Bei einem begründeten Verdacht einer Corona-Infektion müsse der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne die Firma darüber hinaus eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. Eine solche Bescheinigung, dass nichts gegen eine Rückkehr an den Arbeitsplatz spreche, stelle das Gesundheitsamt aus.

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