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Arzneimittelstärkungsgesetz: Bundesrat kritisiert Arzneimittelreform

München, 13.12.2016 | 11:36 | mst

Der Bundesrat kritisiert einzelne Punkte der geplanten Arzneimittelreform und will den Versandhandel für verschreibungspflichtige Medikamente verbieten. Nachbessern wird die Regierung jedoch nicht.
 

Apotheker (Hände) mit Medikamenten und RezeptenDer Bundesrat fordert ein Verbot des Versandhandels für rezeptpflichtige Medikamente.
Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat das Arzneimittelstärkungsgesetz (AMVSG), das 2017 in Kraft treten soll. Er fordert aber ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medikamente. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen.
 
Ein solches Verbot ist nach Auffassung des Bundesrats notwendig, um die Preisbindung für diese Medikamente aufrechtzuerhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober entschieden, dass die Preisbindung ausländische Versandapotheken benachteiligen würde.
 
Der Bundesrat spricht sich daher für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneien aus, um die Preisbindung in Deutschland nicht aufgeben zu müssen.
 

Kritik an Umsatzschwelle für Rabatte

Der Bundesrat kritisiert zudem die Umsatzschwelle, ab der es für neue Medikamente bereits im ersten Jahr Rabatte für die Krankenkassen geben soll. Dies soll künftig ab einem Umsatz von 250 Millionen Euro möglich sein.
 
Allerdings erzielten nur wenige Medikamente diesen Jahresumsatz, moniert der Bundesrat. Es seien auch ganz andere Schwellenwerte denkbar. Darüber hinaus gäbe es für Pharmaunternehmen einen Anreiz, ihre Preise entsprechend zu gestalten, um die Summe möglichst genau auszuschöpfen.
 

Gesetz wird 2017 in Kraft treten

Die Bundesregierung sieht hingegen keinen Änderungsbedarf bei der geplanten Reform. Das Gesetz soll wie geplant Anfang 2017 in Kraft treten – zustimmen muss der Bundesrat nicht.
 

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