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Gesetzentwurf: Neue Arzneimittelreform tritt 2017 in Kraft

München, 9.11.2016 | 14:29 | are

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) will die Bundesregierung die Preise für neue Arzneimittel deckeln und die Nutzenbewertung von Medikamenten weiterentwickeln. Das Gesetz soll 2017 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Tabletten-GeldscheineDas Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung soll zu hohe Preise für neue Medikamente verhindern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei neuen Medikamenten im ersten Jahr nach der Markteinführung künftig eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro gelten soll. Ist dieser Umsatz erreicht, werden Rabatte fällig, die zwischen dem Hersteller und den Krankenkassen ausgehandelt werden. Der verhandelte Arzneimittelpreis soll künftig jedoch geheim bleiben.
 
Dies stärke laut der Bundesregierung den Pharmastandort Deutschland und schaffe Spielraum für Preisverhandlungen. Experten kritisierten bereits im Vorfeld, dass die Vertraulichkeit von Medikamentenpreisen nicht den Patienten, sondern der Pharmaindustrie zugutekommen würde.
 

Zusatznutzen sollen schneller und besser untersucht werden

Das AMVSG sieht zudem vor, die Besonderheiten von Medikamenten für Kinder bei der Nutzenbewertung stärker zu berücksichtigen. Für die Bewertung von Antibiotika wird künftig mit einbezogen, ob und in welchem Umfang Resistenzen bestehen.
 
Außerdem soll bei neuen Forschungsergebnissen eine wiederholte Bewertung des Zusatznutzens schneller möglich sein. Des Weiteren sollen Ärzte besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden.
 

Keine Ausschreibungen mehr für Krebsmedikamente

Bislang können Krankenkassen die Herstellung und Lieferung von teuren Krebsmedikamenten mit Hilfe von Ausschreibungen an die Apotheken mit den günstigsten Preisen vergeben. Dem Gesetzentwurf zufolge entfällt künftig diese Möglichkeit.
 
Zum Ausgleich werden laut dem AMSVG Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und den Pharmafirmen möglich. Zudem soll der Verhandlungsspielraum über die Hilfstaxe vergrößert werden – einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband.

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