089 - 24 24 12 74 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 74

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de

Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Neues Arzneimittelgesetz: Keine Preisbremse im ersten Jahr

München, 7.3.2017 | 11:34 | mst

Pharmahersteller werden den Preis für neue Medikamente auch weiterhin selbst festlegen. Eine Preisbremse im ersten Jahr wird es nicht geben. Die Preise sollen aber öffentlich bleiben.
 

Tabletten auf HolztischDie Preise für neue Medikamente werden auch künftig im ersten Jahr nicht gedeckelt.
Die Regierungskoalition hat die geplante Preisbremse aus dem Gesetzesentwurf für ein neues Arzneimittelgesetz gestrichen. Das meldet Spiegel Online unter Berufung auf Koalitionskreise.
 
Demnach soll es für neue Medikamente im ersten Jahr anders als geplant keine Umsatzschwelle geben, ab der ein zwischen Hersteller und Krankenkassen ausgehandelter Preis gelten soll. Dieser Preis, der auch den Nutzen eines Mittels berücksichtigt, soll wie bislang erst nach einem Jahr in Kraft treten.

Allerdings war die ursprünglich geplante Umsatzschwelle mit 250 Millionen Euro sehr hoch angesetzt. Nur wenige neue Medikamente erreichen diesen Jahresumsatz und wären von einer Preisbremse betroffen gewesen.
 

Koalition kippt Absprache über nicht-öffentliche Preise

Allerdings sollen die ausgehandelten Preise wie bisher veröffentlicht werden. Ursprünglich hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit den Pharmaunternehmen vereinbart, die Preise vertraulich zu halten. Diese Absprache haben die Gesundheitspolitiker der Koalition jetzt offenbar gekippt.
 
Ärzte können sich damit vor einer Verordnung darüber informieren, wie teuer ein Medikament oder mögliche Alternativen sind. Zudem soll ein Arztinformationssystem eingeführt werden, das auch über den Zusatznutzen eines Mittels Auskunft gibt.
 
Das Arzneimittelgesetz soll noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden.

Weitere Nachrichten zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung