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Wer muss gesetzlich krankenversichert sein?

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, jeder, der in Deutschland wohnt, muss grundsätzlich über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung verfügen. 

Folgende Personengruppen sind versicherungspflichtig

  • Arbeitnehmer mit einem Gehalt von mehr als 538 Euro monatlich (Mini-Job-Grenze), aber unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
  • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer
  • Künstler und Publizisten
  • Studenten und Auszubildende
  • Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Praktikum ohne Entgelt absolvieren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld
  • Bezieher von Bürgergeld (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Rentner mit bestimmten Vorversicherungszeiten

Einige Personengruppen sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Dies wird von den Krankenkassen jeweils überprüft. Für Arbeitnehmer etwa endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 69.300 Euro (JAEG) haben (Stand: 2024). Dann können sie weiterhin freiwillig in der GKV versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch Selbstständige und Freiberufler sind versicherungsfrei und können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Außerdem ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in wenigen Ausnahmefällen möglich – etwa für Studenten zu Beginn ihres Studiums. Ebenfalls nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind beihilfeberechtigte Beamte und Beamtenanwärter im Referendariat unabhängig von ihrem Einkommen sowie Personen, die ein geringfügiges Einkommen von weniger als 538 Euro monatlich (Stand:2024) haben.

Altersgrenze für die Versicherungspflicht

Wer mindestens 55 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren privat versichert war, wird nicht mehr versicherungspflichtig. Danach kann man sich nicht mehr gesetzlich versichern – es sei denn, die Voraussetzungen für die Familienversicherung über den Partner sind erfüllt.

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