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Wann bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert?

Wer nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Das trifft vor allem auf folgende Personen zu:

Wer sich freiwillig gesetzlich versichern kann

  • Arbeitnehmer, deren Gehalt über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Studenten ab dem 15. Semester / 30. Geburtstag
  • Rentner, die nicht über bestimmte Vorversicherungszeiten verfügen
  • Personen ohne Erwerbstätigkeit oder mit einem Einkommen von bis zu 538 Euro monatlich

 
Wer bislang versicherungspflichtig war und gesetzlich krankenversichert bleiben möchte, muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei seiner Kasse stellen. Hiervon ausgenommen sind Arbeitnehmer: Möchten diese weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, müssen sie nichts unternehmen.

Für Beamte ist Beihilfeversicherung meist günstiger

Für Beamte ist allerdings meist eine private Beihilfeversicherung günstiger. Da sie nur einen Teil ihrer Krankheitskosten selbst absichern müssen, zahlen sie hierfür meist weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
 

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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