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Kartellamt: Viele Stadtwerke kassieren andere Gasanbieter ab
| mbu
Jedes fünfte Stadtwerk in kommunaler Trägerschaft behindert den Wettbewerb auf dem Gasmarkt und kassiert von Konkurrenten überhöhte Gebühren. Das geht aus einem Bericht des Bundeskartellamts hervor. Die Behörde wirft den Versorgern vor, von anderen Gasanbietern, die das Netz des jeweiligen Stadtwerks zur Belieferung von Kunden nutzen, zu hohe Konzessionsabgaben zu verlangen.

Vorwurf: Viele Stadtwerke sollen von anderen Gasanbietern zu hohe Konzessionsabgaben kassiert haben.
Mehr als 20 Prozent der Stadtwerke sollen von den Alternativ-Anbietern den höheren Satz für sogenannte Tarifkunden kassiert haben. Neue Gaslieferanten sind aber in der Regel keine Grundversorger und können ihre Kunden daher nur als Sondervertragskunden beliefern, für die wesentlich niedrigere Sätze gelten. Dadurch erhöhten die Stadtwerke die Kosten für ihre Konkurrenten, die somit ihr Gas teurer anbieten mussten. Dieses Verhalten sei als missbräuchlich und deshalb als kartellrechtswidrig einzustufen, so die Behörde. Es sei ein nachweisbar wettbewerbsschädigender Effekt entstanden.
Nach eigenen Angaben hatte das Kartellamt alle rund 7.500 Gaskonzessionsverträge auf der Verteilnetzebene in Deutschland untersucht. Die etwa 700 Netzbetreiber mussten unter anderem über Höhe und Berechnungsmethode der Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas Auskunft geben. Die Untersuchung war im Zusammenhang mit einem Musterverfahren gegen den Versorger GAG Ahrensburg eingeleitet worden, in dem es um überhöhte Konzessionsabgaben ging. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte im Oktober 2011 die Auffassung des Kartellamtes, eine Rechtsbeschwerde der GAG gegen diese Entscheidung ist beim Bundesgerichtshof anhängig.
Netzbetreiber zahlen an die jeweilige Kommune sogenannte Konzessionsabgaben, im Gegenzug werden ihnen dafür Wegerechte für die Verlegung von Gas- und Stromleitungen eingeräumt. Diese Kosten werden an Gasanbieter, die das Gasnetz nutzen, weitergegeben und auf den Gaspreis für Endkunden aufgeschlagen. Für Heizgaslieferungen an Tarifkunden werden - je nach Einwohnerzahl der Kommune - zwischen 0,22 und 0,4 Cent pro Kilowattstunde fällig. Bei Sondervertragskunden liegt der Satz dagegen nur bei 0,03 Cent. Gemessen an einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunde liegt die Differenz zwischen 38 und 74 Euro.
Nach eigenen Angaben hatte das Kartellamt alle rund 7.500 Gaskonzessionsverträge auf der Verteilnetzebene in Deutschland untersucht. Die etwa 700 Netzbetreiber mussten unter anderem über Höhe und Berechnungsmethode der Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas Auskunft geben. Die Untersuchung war im Zusammenhang mit einem Musterverfahren gegen den Versorger GAG Ahrensburg eingeleitet worden, in dem es um überhöhte Konzessionsabgaben ging. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte im Oktober 2011 die Auffassung des Kartellamtes, eine Rechtsbeschwerde der GAG gegen diese Entscheidung ist beim Bundesgerichtshof anhängig.
Netzbetreiber zahlen an die jeweilige Kommune sogenannte Konzessionsabgaben, im Gegenzug werden ihnen dafür Wegerechte für die Verlegung von Gas- und Stromleitungen eingeräumt. Diese Kosten werden an Gasanbieter, die das Gasnetz nutzen, weitergegeben und auf den Gaspreis für Endkunden aufgeschlagen. Für Heizgaslieferungen an Tarifkunden werden - je nach Einwohnerzahl der Kommune - zwischen 0,22 und 0,4 Cent pro Kilowattstunde fällig. Bei Sondervertragskunden liegt der Satz dagegen nur bei 0,03 Cent. Gemessen an einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunde liegt die Differenz zwischen 38 und 74 Euro.
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