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Heizkosten Stufenmodell für CO₂-Steuer
| sho
Medienberichten zufolge hat sich die Ampel-Koalition auf Eckpunkte geeinigt, welche die Aufteilung der CO₂-Steuer auf Heizkosten regeln sollen. Geplant ist ein siebenstufiges Modell, um die Mehrkosten zwischen Mietern und Vermietern besser aufzuteilen.

Vermieter*innen sollen bei den Heizkosten entlastet werden.
Dabei soll die Mieterbeteiligung von dem energetischen Zustand des jeweiligen Gebäudes abhängen. Je weniger CO₂ ausgestoßen wird, desto höher ist der Anteil der Mieter*innen. Der CO₂--Ausstoß der Gebäude soll in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr angegeben werden. Demnach wären weniger als fünf Kilogramm CO2 pro Jahr die niedrigste Stufe, bei der Mieterinnen die vollen CO₂-Kosten fürs Heizen übernehmen müssten. Bei 45 Kilogramm CO₂--Ausstoß pro Jahr müssten die Mieter*innen nur zehn Prozent der Kosten übernehmen. Die CO₂--Steuer auf fossile Energieträger, wie Gas oder Heizöl wird seit Januar 2021 erhoben und führt seitdem zu höheren Heizkosten. Die CO₂-Bepreisung soll Verbraucher*innen dazu anregen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Für Mieter*innen ist dies allerdings nicht möglich, da sie die jeweilige Heizungsanlage des Miethauses nicht austauschen können. Das neue Stufenmodell soll die Verteilung der Mehrkosten, die durch den CO₂-Preis entstehen nun gerechter aufteilen. Das Modell soll ab 1. Juni 2022 in eingeführt werden. Sollte die Umsetzung des Stufenmodells bis zu diesem Zeitpunkt nicht gelungen sein, sollen Mieter*innen und Vermieter*innen jeweils die Hälfte der Kosten übernehmen.
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