Gas Neues Heizungsgesetz 2024: Was Besitzer von Gasheizungen beachten müssen
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Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Kraft, das im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlassen wurde. Diese Neufassung, auch als Heizungsgesetz bekannt, hat das Ziel, den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zu fördern. Besonders Besitzer von Gasheizungen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Die Reform erfordert von Immobilieneigentümern strategisches Handeln und vorausschauende Entscheidungen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Die jüngste Neufassung des Heizungsgesetzes, die zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, hat Immobilieneigentümer und Vermieter gleichermaßen aufgeschreckt. Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Reform das ehrgeizige Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Insbesondere Besitzer von Gasheizungen stehen vor der Herausforderung, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.
Die gute Nachricht für Besitzer von Gas-Heizungen: Solange die Anlage funktioniert, dürfen sie diese weiterhin betreiben. Im Falle eines Defekts ist sogar eine Reparatur gestattet, und ein Austausch ist nur dann zwingend erforderlich, wenn die Gasheizung irreparabel beschädigt ist.
Für diejenigen, die sich für einen Austausch entscheiden, sind jedoch bestimmte Schritte zu beachten. Die Neuinstallation einer Gasheizung erfordert vorab eine Energieberatung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird. Ohne diese Beratung ist keine Installation einer Gasheizung möglich.
Interessant ist auch die Möglichkeit, auf eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung umzusteigen, insbesondere wenn der Netzbetreiber auf grünen Wasserstoff umstellt. Allerdings bleibt die Umsetzbarkeit dieser Option in Deutschland vorerst unklar, da weder grüner Wasserstoff produziert wird noch ein entsprechendes Energienetz existiert. Alternativ gelten schrittweise Anforderungen zur Beimischung von klimaneutralen Gasen wie Biomethan.
Die Fristen für den Austausch von Gasheizungen sind ebenfalls klar definiert. Das Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Gas ist der 31. Dezember 2044. Es gibt mehrjährige Übergangsfristen, die je nach Situation variieren: fünf Jahre bei Totalausfall, bis zu zehn Jahre bei Wärmenetzanschluss und drei Jahre bei gescheiterten Ausbauversuchen von Fernwärme oder Wasserstoff.
Besitzer bestehender Gasheizanlagen haben somit ausreichend Zeit, ihre Entscheidungen zu treffen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) besteht sogar die Möglichkeit, vorübergehend eine gebrauchte, fossil betriebene Heizung einzubauen. Diese Übergangszeit ermöglicht es Immobilieneigentümern, sich umfassend zu informieren und die bestmögliche Lösung für ihre Heizungsanlage zu finden.