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Fracking: Gesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet
| rar
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode in Deutschland regeln soll. Das teilte das Kabinett am Mittwoch mit. Das Gesetz umfasst unter anderem Fracking-Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen, sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in speziellen Gesteinsschichten.
Fracking wird künftig gesetzlich geregelt - ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) freut sich, nach langer Diskussion nun spezielle Regelungen für das Fracking beschlossen zu haben. Auch nach Meinung ihres Parteikollegen, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, schafft das neue Gesetz Rechtssicherheit – sowohl für die betroffenen Bürger, als auch für die Industrie.
Künftig darf Fracking nur unterhalb von 3.000 Metern Tiefe eingesetzt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Umwelt keinen Schaden nimmt. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken darf die Technik auch in höher liegenden Gesteinsschichten erfolgen, jedoch erst nach sorgfältiger Prüfung. Bislang unterlag die umstrittene Gasfördermethode dem einfachen Bergrecht, welche für die Technologie aber noch keine eigenen Regelungen enthielt.
Dennoch erntet die Umweltministerin für ihren Gesetzentwurf auch Kritik: So fordert der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeld weitere Verschärfungen der Vorschriften. Die Grünen werfen der Ministerin zudem vor, mit dem geplanten Gesetz den Weg für das kommerzielle Fracking zu ebnen. Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen, fordert daher ein umfassenderes Fracking-Verbot. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hingegen begrüßt den Gesetzentwurf, weil dadurch der Trinkwasserschutz sowie weitere Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden. Zugleich werde die Technik weiterhin grundsätzlich zu Forschungszwecken ermöglicht.
Künftig darf Fracking nur unterhalb von 3.000 Metern Tiefe eingesetzt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Umwelt keinen Schaden nimmt. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken darf die Technik auch in höher liegenden Gesteinsschichten erfolgen, jedoch erst nach sorgfältiger Prüfung. Bislang unterlag die umstrittene Gasfördermethode dem einfachen Bergrecht, welche für die Technologie aber noch keine eigenen Regelungen enthielt.
Dennoch erntet die Umweltministerin für ihren Gesetzentwurf auch Kritik: So fordert der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeld weitere Verschärfungen der Vorschriften. Die Grünen werfen der Ministerin zudem vor, mit dem geplanten Gesetz den Weg für das kommerzielle Fracking zu ebnen. Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen, fordert daher ein umfassenderes Fracking-Verbot. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hingegen begrüßt den Gesetzentwurf, weil dadurch der Trinkwasserschutz sowie weitere Umweltschutzaspekte berücksichtigt werden. Zugleich werde die Technik weiterhin grundsätzlich zu Forschungszwecken ermöglicht.
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