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E.ON-Gaskunden mit Sonderverträgen können auf Rückzahlung hoffen

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Viele Gaskunden des Energiekonzerns E.ON können auf Rückzahlung hoffen: Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtete, haben Hamburger Gerichte in zwei Verfahren eine Preisanpassungsklausel des Unternehmens für unwirksam erklärt. Alle aufgrund dieser Klausel erhobenen Preiserhöhungen sind damit nichtig. Dem Bericht zufolge können betroffene Kunden, die bislang nicht geklagt haben, möglicherweise ebenfalls unrechtmäßig gezahlte Preisaufschläge zurückfordern.
 

Gasflamme mit Geldmünzen
Wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen können einige Gaskunden Geld zurückfordern.
E.ON stimmte einem Vergleich mit den Klägern zu, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Damit verzichtet der Konzern auf weitere Rechtsmittel und hat den Klägern bereits die strittigen, teils vierstelligen Beträge zurückerstattet. Wie der Spiegel berichtete, hat E.ON die Kläger in einem Schreiben, in dem der Energieriese über die Rückzahlung informierte, um Stillschweigen gebeten. So soll offenbar eine Klagewelle weiterer Kunden vermieden werden.

Laut dem Hamburger Grundeigentümerverband stehen die Chancen gut, dass weitere Kläger ebenfalls erfolgreich sind. Die Verjährungsfrist für mögliche Klagen beträgt drei Jahre nach dem Bekanntwerden der Rückforderungsmöglichkeit. Verbraucherschützer rufen laut Medienberichten Sondervertragskunden dazu auf, ihre Preiserhöhungen zu überprüfen und gegebenenfalls dagegen zu klagen.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits im vergangenen Jahr in ähnlichen Fällen mehrere Preiserhöhungen in Sonderverträgen gekippt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damals mit den unzureichenden Begründungen für Preisanpassungen. Damals hatten Kunden des Essener Energiekonzerns RWE geklagt. Auch sie erhielten das zu viel gezahlte Geld zurück.