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Gaspreiserhöhung nutzen & sparen

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CHECK24 Energievergleich
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7.403 Bewertungen
(letzte 12 Monate)

Preiserhöhung erhalten – was tun?

  • Wenn Sie eine Preiserhöhung von Ihrem aktuellen Anbieter erhalten, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
  • Wichtig: Reichen Sie Ihre Kündigung in Schriftform ein und verweisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht.
  • Vermerken Sie beim Wechsel zum neuen Anbieter deutlich, dass Sie den Vorversorger bereits gekündigt haben.

zum Kündigungsservice

Gaspreiserhöhung 2023

Aktuell kommt es zu enormen Preiserhöhungen bei Grundversorgungs- und Bestandskundentarifen. Nutzen Sie deshalb bei einer Preiserhöhung unseren Gaspreisvergleich und sparen mit der Gaspreisbremse zusätzlich. Die Gaspreiserhöhung kann eine gute Gelegenheit sein, um den Gasanbieter zu wechseln und Gaskosten zu senken.

Ganz wichtig: Auf das Sonderkündigungsrecht verweisen

Michelle Kleinschmidt, Energieexpertin

Michelle Kleinschmidt
Energieexpertin bei CHECK24
  "Verweisen Sie immer auf Ihr Sonderkündigungsrecht (beispielsweise: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch.") und geben Sie unbedingt Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an, um sicherzustellen, dass die Kündigung problemlos verläuft. Wenn Sie dann den neuen Gasanbieter beauftragen, geben Sie an, dass Sie bereits gekündigt haben.
Achtung: Einige Gasanbieter behalten sich in ihren AGB ausdrücklich das Recht vor, Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie selbst nicht beeinflussen können, als Gaspreiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht weiterzugeben. Diese Vorgehensweise ist jedoch juristisch umstritten."

Gaspreiserhöhung nutzen und Gasanbieter kündigen

Die Gaspreiserhöhung ist Ihre Gelegenheit, Ihren Gasvertrag zu kündigen und zu einem neuen Gasanbieter zu wechseln. Ab der Bekanntgabe der Gaspreiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Gaspreiserhöhung kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Ihre aktuellen Kündigungsbedingungen finden Sie in den AGB Ihres Gasvertrags. Geben Sie bei Ihrem Gasanbieterwechsel an, dass Sie bereits gekündigt haben.

"Gas war für Verbraucher*innen in den vergangenen Monaten extrem teuer. Nun sind allerdings die Großhandelspreise deutlich gesunken und die alternativen Anbieter reagieren darauf mit günstigen Angeboten für Neukund*innen. Deswegen sollten Verbraucher*innen jetzt aktiv werden und ihren Anbieter wechseln. Im Vergleich zur Grundversorgung sparen Familien so zusätzlich zur Gaspreisbremse im Schnitt 603 Euro."

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24

 

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