Immer mehr Menschen entdecken die Vorteile von Balkonkraftwerken. In Deutschland sind inzwischen rund eine Million Balkonkraftwerke in Betrieb – eine Verdoppelung innerhalb eines Jahres. Laut Marktstammdatenregister (Stand 10.06.2025) sind 975.583 Anlagen aktiv registriert, wobei die tatsächliche Zahl wegen Meldefristen und Dunkelziffern wohl höher liegt. Damit Sie Ihre kleine Solaranlage für den Balkon problemlos und legal in Betrieb nehmen können, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess. Erfahren Sie, warum die Registrierung wichtig ist, welche gesetzlichen Vorschriften beachtet werden müssen und wie Sie Ihren Balkon zum kleinen Kraftwerk machen können.
Ja, Sie können Ihr Balkonkraftwerk selbst installieren – vorausgesetzt, es erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Seit dem 1. Januar 2024 ist die eigenständige Installation von Balkonkraftwerken mit einer Leistung von bis zu 800 Watt erlaubt. Voraussetzung ist, dass alle technischen Anforderungen (z. B. normkonformer Stecker, geeignete Einspeisesteckdose) erfüllt sind. Für die Montage sind lediglich grundlegende handwerkliche Fähigkeiten nötig. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie jederzeit eine Fachkraft zur Unterstützung hinzuziehen.
Nein, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 reicht es völlig aus, wenn Sie Ihre Anlage eigenständig im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Die Daten werden automatisch an den zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet – eine separate Meldung ist nicht mehr erforderlich.
Nachdem Sie Ihren Netzbetreiber benachrichtigt haben, erfolgt die Registrierung Ihrer Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR). Hierfür verwenden Sie unkompliziert den Online-Service der Bundesnetzagentur.
Registrieren Sie sich zuerst über das Service-Portal. Während des Anmeldevorgangs geben Sie folgende Informationen zu Ihrer Person und Ihrer Anlage ein:
Falls es zu Änderungen an Ihrer PV-Anlage kommt, können Sie Ihren Eintrag jederzeit aktualisieren. Sofern die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut wird, ist es außerdem notwendig, sie aus dem Register zu entfernen.
Die Installation eines Balkonkraftwerks kann Auswirkungen auf Ihren Stromvertrag haben. Hier sind einige Punkte, die Sie in Betracht ziehen sollten:
Ein Balkonkraftwerk lässt sich heute so einfach und unbürokratisch wie nie in Betrieb nehmen. Dank der neuen Regelungen genügt eine einmalige Online-Registrierung im Marktstammdatenregister – eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Auch die Installation dürfen Sie selbst übernehmen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Einstieg in die eigene Stromerzeugung ist damit unkompliziert, kostengünstig und schnell umsetzbar. In den meisten Fällen wirkt sich das Balkonkraftwerk nicht negativ auf Ihren Stromvertrag aus, kann aber Ihre Stromkosten deutlich senken. So leisten Sie ganz bequem einen Beitrag zur Energiewende, direkt vom Balkon aus.
Bislang gelten Balkonkraftwerke nur als Mini-PV-Anlagen, wenn die Leistung des Wechselrichters 800 Watt nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieses Werts ist eine vereinfachte Anmeldung nicht mehr möglich. Erst bei einer Wechselrichterleistung über 800 Watt gelten die strengeren Regelungen für reguläre Photovoltaikanlagen: Dazu zählen die Pflicht zur Netzbetreiberanmeldung, die Installation durch eine Fachkraft und ggf. steuerliche Anforderungen.
Ja, Mieter*innen können grundsätzlich ein Balkonkraftwerk installieren, benötigen jedoch die Zustimmung des Vermieters. In den meisten Fällen sollte der Vermieter die Genehmigung erteilen, es sei denn, es gibt Ausnahmen wie Denkmalschutz. Die Installation darf das Gebäude nicht beschädigen oder andere Mieter beeinträchtigen. Vermieter können auch eine fachgerechte Ausführung verlangen, und bei baulichen Veränderungen ist aktuell noch eine Erlaubnis erforderlich.
Ja, auch Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung über 800 Watt sind in Deutschland erlaubt. Allerdings gelten sie nicht mehr als steckerfertige Balkonkraftwerke, sondern als reguläre Photovoltaikanlagen. Das bringt zusätzliche Anforderungen mit sich: Die Installation muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen, ein einfacher Anschluss über den Schuko-Stecker ist nicht mehr zulässig. Außerdem ist im Gegensatz zu Anlagen bis 800 Watt eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich, zusätzlich zur Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Anmeldung selbst ist umfangreicher, da mehr technische Angaben erforderlich sind. Darüber hinaus können bei Anlagen über 800 Watt auch steuerrechtliche Pflichten entstehen, etwa im Hinblick auf Umsatzsteuer oder Abschreibungen. Wer Aufwand vermeiden möchte, sollte sich daher an die Grenze von 800 Watt Wechselrichterleistung halten, um von den vereinfachten Regeln zu profitieren.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks dauert in der Regel nur wenige Minuten, da seit Mai 2024 nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich ist. Die Registrierung ist in etwa 15 bis 30 Minuten erledigt, sofern alle Daten vorliegen.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die sich ganz einfach am Balkon, auf der Terrasse oder an einer Hauswand anbringen lässt. Es besteht in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Damit kann man selbst Strom erzeugen und direkt im eigenen Haushalt verbrauchen. So lässt sich ein Teil des Strombedarfs abdecken und die Stromkosten werden etwas geringer.
In den meisten Fällen wird ein Balkonkraftwerk vom Stromversorger akzeptiert. Trotzdem ist es sinnvoll, vorher Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. So können Sie klären, ob der aktuelle Stromvertrag angepasst werden muss oder ob bestimmte Vorgaben zu beachten sind. Wichtig ist auch, dass der Vertrag zur Einspeisung von Strom ins Netz passt, falls überschüssige Energie zurück ins öffentliche Stromnetz fließt.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister – kurz MaStR – ist verpflichtend und muss von Ihnen selbst vorgenommen werden. Das geht ganz einfach online auf der Website der Bundesnetzagentur. Zusätzlich muss das Balkonkraftwerk beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Netzbetreiber nicht immer identisch mit dem Stromversorger ist. Den Namen Ihres Netzbetreibers finden Sie meist auf Ihrer Stromrechnung oder direkt am Stromzähler.
Wenn Sie über CHECK24 den Stromanbieter wechseln, können Sie das Balkonkraftwerk nicht direkt im Wechselprozess angeben. In diesem Fall sollten Sie sich nach dem Wechsel direkt an den neuen Anbieter wenden und ihm mitteilen, dass Sie ein Balkonkraftwerk betreiben. So stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und es keine Probleme bei der Abrechnung oder beim Netzanschluss gibt.