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München, 21.1.2011 | 12:45 | sge
Nicht nur eine Überschwemmung kann Gebäude und Wohnungen schädigen. Auch übermäßig starke Regengüsse können unangenehme Folgen nach sich ziehen. Eventuelle Schäden sind jedoch nicht über die klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.