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Wohngebäudeversicherung: Erhebliche Schäden durch Leitungswasser

München, 28.1.2021 | 17:24 | dmi

Aufgrund undichter Leitungen entstehen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jährlich Schäden von rund 3,4 Milliarden Euro. Dabei ist der Westen Deutschlands stärker betroffen als der Osten. Mit wenigen Maßnahmen können Verbraucher die Gefahr minimieren.

Mann versucht Leitungswasserschaden einzugrenzenMangelhafte Rohrverbindungen können zu Leitungswasserschäden führen.
Geplatzte Rohre, undichte Anschlüsse von Wasch- und Spülmaschinen oder auslaufende Boiler verursachen oft schwere Schäden mit kaputten Böden, Möbeln und Elektrogeräten. Dies ist nicht nur ärgerlich, die Kosten für Reparaturen und Ersatz können auch eine große finanzielle Belastung sein.

Ursächlich für Leitungswasserschäden sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vor allem schlechte Rohrverbindungen und Dichtungen durch Montagefehler. Defekte Armaturen, Geräte und Bauteile sowie Rohrbrüche sind ebenso häufig für Leitungswasserschäden verantwortlich. Beim Übergang vom Winter zum Frühling können außerdem Frostschäden Wasserleitungen platzen lassen.
 

Leitungswasserschäden verhindern 


Um solchen Schäden vorzubeugen, sollten Heizungs- und Sanitäranlagen regelmäßig kontrolliert werden. Weiterhin sollten Absperrventile gut erkennbar und schnell erreichbar sein. Im Ernstfall helfen diese dabei, den Wasserzulauf in ein kaputtes Rohr zu verhindern. Daher ist es sinnvoll, eine Liste über alle Absperrventile im Haus oder der Wohnung anzufertigen, um unmittelbar eingreifen zu können. Die Funktionsfähigkeit der Ventile sollte zudem regelmäßig sichergestellt werden.
 
Dies gilt besonders für alte Gebäude, deren Leitungen häufig marode sind. Da nach der Wiedervereinigung viele Gebäude in Ostdeutschland saniert wurden, treten Wasserschäden im Osten weitaus seltener als im Westen Deutschlands auf.
 
Damit Sie dennoch gegen Leitungswasserschäden gewappnet sind, empfiehlt sich eine Wohngebäude- und Hausratversicherung. Während die Wohngebäudeversicherung für die Beseitigung von Schäden am Haus selbst aufkommt, erstattet die Hausratversicherung beispielsweise Schäden an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen sowie Wertsachen.

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