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München, 5.2.2016 | 12:16 | mtr
Kommt es in einem unbewohnten Ferienhaus durch einen Heizungsausfall zu einem Frostschaden, muss die Wohngebäudeversicherung für die Kosten aufkommen. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist allerdings: Das Haus und die Heizungsanlage müssen ausreichend kontrolliert worden sein. Das geht aus einer Pressmitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18. Januar 2016 hervor.
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.