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München, 24.8.2017 | 17:50 | che
Durch Starkregen verursachte Wasserschäden an Wohnhäusern, die durch eine verwurzelte Kanalisation entstanden sind, müssen unter Umständen nicht vom Hauseigentümer getragen werden – selbst wenn dieser keine Rückstausicherung eingebaut hat. So entschieden es die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem aktuellen Urteil.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Bilanz für die erste Jahreshälfte von 2022 gezogen. Die Schadenshöhe lag demnach über dem Durchschnitt.
Wärmepumpen sind energieeffizient und bieten eine Alternative zu herkömmlichen Energiequellen. Erfahren Sie mehr zu weiteren Vorteilen sowie der Förderung von Wärmepumpen.
Seit den schwerwiegenden Unwettern letzten Jahres wird über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Bis Ende dieses Jahres will der Bund einen Vorschlag erarbeiten.