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München, 24.8.2017 | 17:50 | che
Durch Starkregen verursachte Wasserschäden an Wohnhäusern, die durch eine verwurzelte Kanalisation entstanden sind, müssen unter Umständen nicht vom Hauseigentümer getragen werden – selbst wenn dieser keine Rückstausicherung eingebaut hat. So entschieden es die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem aktuellen Urteil.
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.