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Tipps für Hausbesitzer zur Elementarversicherung: Was tun gegen Schneedruck?

München, 11.1.2019 | 16:15 | msc

Starker Schneefall und mehrere Hundert Kilo schwere Schneemassen können im Winter ganze Gebäude zum Einsturz bringen. Dennoch wird die Gefahr durch Schneedruck von vielen Hausbesitzern unterschätzt. Wie Sie sich gegen Schneelast angemessen schützen können, erfahren Sie hier.

Schneemassen auf DächernSchneemassen können ganze Dächer zum Einsturz bringen.
Die Gefahr kommt leise und oft unbemerkt. Starker Schneefall und der steigende Druck der Schneemassen sorgen in Deutschland immer wieder für große Sach- und Personenschäden. Unglücksfälle – wie der Einsturz einer Eislaufhalle in Bad Reichenhall 2006 mit 15 Todesopfern – zeigen, dass die Gefahr durch Schneedruck niemals unterschätzt werden sollte. Auch aktuell haben Teile Deutschlands mit starkem Schneefall zu kämpfen.

Das Gewicht von Schneemassen wird maßgeblich durch den Wassergehalt und Vereisungsgrad des Schnees beeinflusst. Im Extremfall kann somit eine lediglich 10 cm dicke Schneeschicht mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen. Auch Form und Neigungswinkel des Hausdachs spielen eine wichtige Rolle. So sind Flachdächer und Häuser mit Dachaufbauten deutlich gefährdeter als steile Dächer, an denen der Schnee leichter abrutschen kann.

Vorsicht beim Räumen des Dachs

Dennoch sollten bei extremem Schneefall sowohl flache als auch steile Dächer regelmäßig von den Schneemassen befreit werden, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Hierfür wird am besten von der Leiter oder aus der Dachluke heraus mit dem Besen das Dach abgefegt. Im Notfall hilft das Technische Hilfswerk oder die Feuerwehr.

Auf keinen Fall sollte das Dach selbst betreten werden, warnt der GDV-Experte und ehrenamtliche Feuerwehrmann Mathias Zunk: „Wenn bereits eine dicke Schneedecke drauf liegt, könnten genau das die entscheidenden paar Kilos zu viel sein, die das Dach zum Einsturz bringen.“

Schäden durch Schneedruck? Elementarversicherung!

Schäden durch Schneemassen zählen zu den sogenannten erweiterten Elementarschäden und sind nicht automatisch im Grundschutz einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten. Sie können aber separat als Zusatzbaustein einer Elementarversicherung in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.

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