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Wohngebäudeversicherung: Beitragssteigerung der Wohngebäudeversicherung

München, 11.4.2022 | 10:50 | dmi

Wohngebäudeversicherer heben die Beiträge für 2022 kräftig an. Vor allem Kund*innen mit einer gleitenden Neuwertversicherung sind davon betroffen.

BauplanWohngebäudeversicherer erhöhen Beiträge für 2022 deutlich.
Der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung wird 2022 deutlich teurer. Anhand der jährlich veröffentlichten Daten des statistischen Bundesamtes zum Baupreisindex für Wohngebäude sowie zum Tariflohnindex für das Baugewerbe erfolgt dieses Jahr eine Beitragserhöhung im zweistelligen Bereich.
Im Einzelnen fällt diese allerdings unter den Versicherern unterschiedlich aus. Manche Versicherungsunternehmen heben demnach den Beitrag zwischen 9 und 13,5 Prozent an.
 

Gründe der Beitragserhöhung

Grund für die gesteigerten Beiträge sind zum einen höhere Kosten für Baupreise und Löhne, zum anderen der starke Anstieg von Materialkosten im Bausektor. Diese Faktoren machen bereits einen Anteil von 5,5 Prozent der Kostensteigerung aus. Die Beitragsänderung kommt vor allem auf Kund*innen mit einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung zu. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind somit rund 95 Prozent der Hausbesitzer von der Beitragsänderung betroffen. Im Falle eines Schadens werden Verbraucher*innen demnach die Kosten für die Reparatur beziehungsweise Wiederherstellung des Gebäudes erstattet. Folglich wird unter anderem bei Wohngebäudeversicherern die aktuelle Lohnentwicklung im Bausektor mit eingerechnet. Weiterhin kommt ein Alterszuschlag bei bereits länger bestehenden Wohngebäuden hinzu.
 

Wohngebäudeversicherer wechseln

Die jetzige Beitragserhöhung in der Wohngebäudeversicherung reicht zunächst nicht für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts aus. Eine Kündigung kann demnach weiterhin nur fristgerecht erfolgen. Eine Ausnahme stellt jedoch eine gleichzeitige Erhöhung des Beitrags aufgrund höherer Schadensaufwendungen dar. Diese außerordentliche Anpassung berechtigt Kund*innen von ihrem Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung darüber Gebrauch zu machen. 
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