Arbeitgeber zahlen bald wieder die Hälfte
Gesetzlich Versicherte müssen ab dem 1. Januar 2019 weniger zahlen. Die Arbeitgeber übernehmen dann wieder die Hälfte der Beiträge.
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Gesetzlich Versicherte müssen ab dem 1. Januar 2019 weniger zahlen. Die Arbeitgeber übernehmen dann wieder die Hälfte der Beiträge.
Die Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr etwas weniger Behandlungsfehler erfasst. Die Kassen kritisieren, dass verlässliche Zahlen fehlen würden.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen nicht nur die Versorgung ihrer Versicherten im Krankheitsfall sicher. Sie leisten auch für Kurse gegen das Rauchen.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben freiberufliche Tagesmütter keinen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Aktuelle Zahlen der Techniker Krankenkasse zeigen: Lkw-Fahrer sind am häufigsten krankgeschrieben, Lehrer und IT-Beschäftigte fehlen selten.
Eine aktuelle Umfrage zeigt: Viele Verbraucher halten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für wichtig. Doch längst nicht jeder davon schließt auch eine ab.
Laut der Techniker Krankenkasse wurde medizinisches Cannabis im ersten Jahr nach der Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht besonders häufig verordnet.