Fettabsaugung nicht steuerlich absetzbar
Eine Frau hatte geklagt, weil das Finanzamt ihre Fettabsaugung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt hatte. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab dem Amt nun recht.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
Eine Frau hatte geklagt, weil das Finanzamt ihre Fettabsaugung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt hatte. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab dem Amt nun recht.
Ein Beamter im Ruhestand hatte geklagt, weil sein Rentenanteil auf seine Versorgungsbezüge angerechnet wurde. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Klage ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird im kommenden Jahr trotz Plus der Kassen teurer. Das sagt Barmer-Chef Christoph Straub.
Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnt die Klage auf Umbettung einer Urne ab und stellt damit den Schutz der Totenruhe über das Recht der Totenfürsorge der klagenden Tochter.
Wer nicht für die fristgerechte Einreichung eines Attests sorgt, hat keinen Anspruch auf Leistungen seiner Unfallversicherung.
Am Wochenende bissen zwei Hunde in Rosenheim und Forchheim zu.
Laut Angaben der BG Bau gab es im vergangenen Jahr weniger Arbeitsunfälle am Bau.