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Urteil: Schutz der Totenruhe wichtiger als Totenfürsorge

München, 29.8.2016 | 15:31 | che

Eine Frau hatte auf Umbettung der Urne ihrer verstorbenen Mutter geklagt, nachdem die zuständige Kirchenstiftung ihren Antrag abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage ab, da der Schutz der Totenruhe über das Recht der Totenfürsorge von Angehörigen zu stellen sei.

Ein Friedhof im Herbst.Die Umbettung eine Urne darf nur unter besonderen Umständen erfolgen.
Die Klägerin hatte die Umbettung der Urne ihrer verstorbenen Mutter beantragt, um sich besser um das Grab kümmern zu können. Das sei ihr aufgrund ihres Umzugs von Bayern nach Thüringen nicht in ausreichendem Maße möglich gewesen. Zudem gab sie an, dass ihre Mutter zu Lebzeiten den Wunsch geäußert hatte, mitgenommen zu werden, sollte es zur Rückkehr in die Heimat kommen. Die Familie war vor dem Mauerfall aus der damaligen DDR in die BRD ausgereist.

Die Kirchenstiftung des Friedhofs hatte den Antrag auf Umbettung vor Ablauf der geltenden Ruhezeit von zehn Jahren abgelehnt. Ein außerordentlicher Fall, der eine frühere Umbettung begründete, lag laut der Stiftung nicht vor.

Dies bestätigten nun die Richter des Verwaltungsgerichts Ansbach. Auch die Aussage, es sei der ausdrückliche Wunsch der Verstorbenen gewesen, könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

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