Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 29.8.2016 | 10:01 | kro
Im Jahr 2015 verunglückten 102.333 Beschäftigte des Baugewerbes – 1.398 weniger als noch im Vorjahr. Das teilte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) am Freitag mit.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.