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Rechtsauskunft Weiterbildung: Viele Arbeitnehmer nutzen Recht auf Bildungsurlaub nicht

München, 18.8.2016 | 09:47 | kro

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Viele nutzen diesen aber nicht. Das teilte der Deutsche Anwaltverein am Mittwoch mit.
 

Erwachsene bei einem KursDie meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Bildungsurlaub.
In fast allen Bundesländern ist gesetzlich eine Woche Bildungsurlaub pro Jahr verankert – zusätzlich zum normalen Jahresurlaub. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine entsprechende Regelung.

Voraussetzung für einen Bildungsurlaub ist die Teilnahme an einer im eigenen Bundesland anerkannten Bildungsmaßnahme. Beispielsweise können dies Lehrgänge zur Gesundheitsförderung oder Sprachkurse sein. Kurse können auch im Ausland absolviert werden.

„Wenn der Kurs von den Behörden anerkannt ist, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht ablehnen“, so Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Kursgebühr müsse der Arbeitgeber dabei nicht übernehmen, wohl aber den Lohn – wie bei herkömmlichem Urlaub auch – fortzahlen.
 

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