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München, 4.5.2017 | 13:32 | che
Beleidigt ein Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob, kann das eine fristlose Kündigung bedeuten. Eine langjährige Betriebszugehörigkeit bietet hier keinen besonderen Kündigungsschutz. So lautet das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, welches am Donnerstag veröffentlich wurde.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.