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Urteil unberechtigte Mietforderung: Vermieter muss Kosten des Mieters für Kontoauszüge tragen

München, 25.8.2016 | 09:36 | che

Kann sich ein Mieter gegen unberechtigte Mietforderungen des Vermieters nur mittels Wiederbeschaffung von Kontoauszügen wehren, muss der Vermieter die Kosten dafür übernehmen. So entschied es das Amtsgericht Pasewalk in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

Kontoauszüge und MünzenBestellt ein Mieter kostenpflicht Kontoauszüge, um sich vor Gericht zu verteidigen, muss der Vermieter zahlen.
Folgender Sachverhalt lag vor: Nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2012 beschuldigte die Vermieterin ihren ehemaligen Mieter, mit Mietzahlungen aus dem Jahr 2010 im Rückstand zu sein. Dieser wies die Anschuldigung von sich, der Fall landete vor Gericht.

Um seine Unschuld zu beweisen, besorgte sich der Mieter kostenpflichtig Kontozüge aus dem besagten Jahr. Den Betrag von 11,95 Euro verlangte er von seiner Vermieterin zurück. Das Amtsgericht Pasewalk gab ihm recht und verurteilte die Frau zur Schadensersatzzahlung.

Diese habe durch ihr Handeln gegen eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag verstoßen, so die Richter. Besagte Nebenpflicht schreibe vor, dass sie ihre Kontovorgänge sorgfältig zu prüfen habe, ehe sie ihren Mieter zum Ausgleich vermeintlicher Mietrückstände auffordere. Aus ihrem Mietkonto seien solche Rückstände nicht ersichtlich gewesen.
 

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