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Urteil "Shill Bidding" bei eBay: Preismanipulation durch Verkäufer rechtswidrig

München, 24.8.2016 | 15:49 | che

Verkäufer, die die Preise ihrer eBay-Angebote durch eigene Gebote in die Höhe treiben, müssen an unterlegene Bieter Schadensersatz zahlen. So lautete am Mittwoch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Richterhammer liegt auf LaptoptastaturVerkäufer dürfen keine Eigengebote abgeben, um den Preis in die Höhe zu treiben. Sonst drohen Schadensersatzklagen.
Im verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines gebrauchten VW Golf. Der Kläger war mit 1,50 Euro Höchstbietender, bis der Verkäufer von einem zweiten Account aus eigene Gebote abgab. Durch eine automatisierte eBay-Funktion steigerte sich der Kaufpreis bis auf 17.000 Euro.

Das Gericht erklärte alle Eigengebote des Verkäufers für ungültig und damit das Gebot des Käufers von 1,50 Euro zum gültigen Höchstgebot. Der Wagen war inzwischen für den Preis von 16.500 Euro verkauft worden. Deshalb verurteilten die Richter den Verkäufer zu Schadensersatzzahlungen.

Der Kläger hatte in der Vergangenheit bereits vielfach eBay-Verkäufer auf Schadensersatz verklagt, was den Verdacht erhärtete, dass es sich bei ihm um einen sogenannten Abbruchjäger handelte. Dies spielte in diesem Fall jedoch keine Rolle.

In einem anderen Fall, der ebenfalls am Mittwoch verhandelt wurde, wiesen die Richter des BGH die Klage eines Abbruchjägers aus formalen Gründen ab.
 

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