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"Abbruchjäger" eBay: Klage mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig

München, 24.8.2016 | 15:31 | che

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines sogenannten „Abbruchjäger“ auf Schadensersatz am heutigen Mittwoch mangels Prozessführungsbefugnis abgewiesen. Nachdem die klagende GmbH in erster Instanz einen Teilerfolg verbuchen konnte, scheiterte sie in oberster Instanz.

Ein Richterhammer liegt vor einem Notebook.Sogenannte Abbruchjäger geben Scheingebote ab, um Verkäufer bei Angebotsabbruch auf Schadensersatz zu verklagen.
Bei den Abbruchjägern handelt es sich um Bieter bei eBay, die massenhaft Gebote ohne Kaufabsicht abgeben. Sie nutzen dabei eine Regelung von eBay aus, die Verkäufer zu Schadensersatz an den Meistbietenden verpflichtet, sollten sie ihr Angebot vorzeitig abbrechen.

Die Masche der Abbruchjäger im Detail: Sie beteiligen sich an vielen Auktionen als Bieter mit kleinsten Beträgen, in der Hoffnung, dass der jeweilige Verkäufer die Auktion vor Ablauf beendet. Ihr Ziel: Sollte der Abbruch unzulässig sein, verklagen sie den Anbieter auf Schadensersatz.

Dieses systematische Vorgehen wurde vom BGH als rechtswidrig erklärt. Die Richter verwiesen dabei auf ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts in Görlitz. Zwar wurde über diesen Sachverhalt nicht entschieden. Aber durch die Abweisung der Klage aus formalen Gründen scheiterte der Abbruchjäger dennoch mit seiner Masche.

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