Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 29.9.2016 | 09:32 | che
Eine Wohnungseigentümerin hatte ihrem Mieter fristlos gekündigt, da dieser ihrer Meinung nach durch den Tabakgeruch, der aus seiner Wohnung in das Treppenhaus gelangte, den Hausfrieden massiv störte. Das Landgericht Düsseldorf sah das in seinem am Mittwoch gefällten Urteil anders und wies die Klage ab.
Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer Wohnung Rauchen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Raucher das Gebot der Rücksichtnahme nicht beachtet, indem er beispielsweise nicht ausreichend lüftet oder seine Asche nicht entsorgt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.