Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Urteil: Raucher darf in Mietwohnung bleiben

München, 29.9.2016 | 09:32 | che

Eine Wohnungseigentümerin hatte ihrem Mieter fristlos gekündigt, da dieser ihrer Meinung nach durch den Tabakgeruch, der aus seiner Wohnung in das Treppenhaus gelangte, den Hausfrieden massiv störte. Das Landgericht Düsseldorf sah das in seinem am Mittwoch gefällten Urteil anders und wies die Klage ab.

Ein Raucher benutzt einen AschenbecherEine firstlose Kündigung haben Raucher nur zu befürchten, wenn sie nachhaltig den Hausfrieden stören.
Im verhandelten Fall hatte die Eigentümerin ihrem Mieter fristlos gekündigt. Ihre Begründung: Das übermäßige Rauchen würde die Wohnqualität aller Mietparteien mindern. Der Mieter weigerte sich jedoch, auszuziehen. Dies veranlasste seine Vermieterin dazu, ihn auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu verklagen.

Nachdem der Mieter in vorherigen Instanzen verloren hatte, kam der Rechtsstreit vor das Landgericht Düsseldorf. Dieses hob die früheren Urteile auf und gab dem Mieter nach Abschluss der Beweislage und der Vernehmung mehrerer Zeugen recht.

Die Richter begründeten Ihre Entscheidung wie folgt: Es könne nicht eindeutig bewiesen werden, dass die Rauchbelästigung im Treppenhaus einzig durch das Rauchen des Mieters verursacht wurde. So hätten beispielsweise auch andere Raucher vor dem Hauseingang dazu beitragen können. Die Zeugenaussagen hätten nicht eindeutig beweisen können, dass der Mieter allein für den Tabakgeruch verantwortlich sei.

Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Raucher

Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer Wohnung Rauchen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Raucher das Gebot der Rücksichtnahme nicht beachtet, indem er beispielsweise nicht ausreichend lüftet oder seine Asche nicht entsorgt.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung