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Urteil Mietrecht: Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist ungültig

München, 14.3.2019 | 11:30 | kro

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist unwirksam. Das hat das Landgericht Stuttgart aktuell entschieden.

Richterhammer und SchlüsselDie Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist unwirksam.
Bislang gilt im Bundesland in insgesamt 68 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Regelung, dass bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Aus Sicht der Stuttgarter Richter ist die Mietpreisbegrenzungsverordnung von Baden-Württemberg jedoch unwirksam, da es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehlt. Eine solche sei erforderlich, um die Entscheidung der Landesregierung nachvollziehbar zu machen.

Dies diene dem Grundrechtsschutz der Vermieter, so die Richter weiter. Denn diese seien durch die Mietpreisbremse in der ökonomischen Nutzung ihres Eigentums eingeschränkt.

Entscheidung ist rechtskräftig  

Die Richter des Landgerichts bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart von Oktober 2018. Eine Revision wurde nicht zugelassen – das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die Landesregierung hatte bereits auf das Urteil der Vorinstanz reagiert und angekündigt, eine neue Verordnung zu erlassen.

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