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Urteil: Wohnungskündigung wegen starken Zigarettenrauchs zulässig

München, 1.8.2013 | 10:13 | mtr

Eine Vermieterin hatte ihrem Mieter wegen dessen starkem Zigarettenkonsum fristlos gekündigt und nun dafür am Mittwoch vom Amtsgericht Düsseldorf recht bekommen. Da der Zigarettenqualm aus der Wohnung ins Treppenhaus ziehe, habe der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der anderen Mieter Vorrang vor der Handlungsfreiheit des Beklagten. Gemäß einer Pressmitteilung des Gerichts bezieht sich das Räumungsurteil jedoch nicht grundsätzlich auf das Rauchen in Wohnungen, sondern sei dem Lüftungsverhalten des Mieters geschuldet.

Mann und Frau sitzen in ihrer Wohnung auf dem Sofa. Sie zündet sich genüsslich eine Zigarette an.Gerichtsurteil: Wenn Zigarettenrauch andere Mietparteien gefährdet, ist eine Kündigung des Mieters rechtmäßig.
Die Vermieterin hatte ihn im Vorfeld bereits mehrfach abgemahnt und dazu aufgefordert, den Zigarettenrauch durch die Fenster abziehen zu lassen. Angeblich halte der 74-Jährige jedoch seine Holzrollläden seit etwa eineinhalb Jahren dauerhaft geschlossen, weshalb der Qualm auch durch die Eingangstür in das Treppenhaus ziehe. Diese andauernde Luftverschmutzung sei für alle anderen Hausbewohner unzumutbar. Das Gericht führte keine Beweisaufnahme durch, da es die Geruchsbelästigung als unstreitig ansah. Eine Gegendarstellung durch den Beklagten und seiner Anwältin am Verhandlungstag, wies das Gericht als verspätet ab.

Der Beklagte berief sich seinerseits auf das Gewohnheitsrecht: Er lebe bereits seit 40 Jahren in der Wohnung wohne und habe in dieser Zeit immer geraucht. Das Gericht stufte die gesundheitlichen Interessen der anderen Mietparteien jedoch höher ein. Diese Urteilsweise ließ das Gericht bereits im Vorfeld erkennen, als es einen Antrag auf Prozesskostenhilfe durch den Mieter mit der Begründung ablehnte, dass Passivrauchen heutzutage völlig anders bewertet würde und somit keine Aussicht auf Erfolg besteht. Medienberichten zufolge will der Mieter Berufung einlegen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Unterstützung erhält er vom Deutschen Mieterbund: Verbands-Präsident Franz-Georg Rips sagte der Saarbrücker Zeitung, das Urteil sei zu hart. Er hätte sich eine „bessere Abwägung“ gewünscht. Die Sprecherin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen äußert sich differenziert. Es sei zwar nicht „erstrebenswert, dass jemand nach 40 Jahren ausziehen muss“, jedoch müsse auch berücksichtigt werden, dass sich viele Menschen durch Zigarettenrauch belästigt fühlen. Einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge sind 77 Prozent der Meinung, dass auch künftig in Mietwohnungen geraucht werden darf. Nur 17 Prozent sind für ein Rauchverbot.

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