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Urteil Hausrecht : Mieter muss Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder Zutritt gewähren

München, 31.8.2017 | 09:53 | che

Mieter müssen Techniker in die Wohnung lassen, wenn diese mit der Überprüfung der Rauchmelder beauftragt wurden. So entschieden es die Richter des Amtsgerichts Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Mieter müssen die Überprüfung des Rauchmelders duldenMieter müssen die Überprüfung des Rauchmelders dulden
Ein Mieter hatte einem Techniker den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert und berief sich dabei auf sein Hausrecht. Infolgedessen zog die Wohnungsgesellschaft vor Gericht.

Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt gaben der Klage statt. Es liege in diesem Fall keine Verletzung des Hausrechts vor, da es zu den „Nebenpflichten aus dem Mietvertrag“ gehöre, derartige Überprüfungen zu dulden. Einzige Bedingung sei, dass der Mieter mindestens zwei Wochen vorher darüber in Kenntnis gesetzt würde. Dafür reiche aber ein Aushang im Flur des Mietkomplexes.

Weigere sich der Mieter trotz des Urteils, dem Techniker Zutritt zu gewähren, müsse er mit einer Ordnungsgeldstrafe rechnen. Bezahle er dies nicht, sei die Folge das Verbüßen einer Ordnungshaft.

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